Die Hausverwaltung Vogt GmbH informiert!

1) Umsetzung des Beschlusses der MPK

Corona: Umsetzung des Beschlusses der MPK

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2020 beschlossen:
  1. Unser Land steht in der Pandemie erneut an einem Scheideweg: Jetzt und in diesen Tagen entscheidet sich, wie Deutschland und der Freistaat Bayern die zweite Infektionswelle überstehen und wie die durch die Pandemie verursachten Gesamtschäden für Leben, Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft so klein wie möglich gehalten werden können.
  2. Der bayerische Kurs der Vorsicht und Umsicht, der uns bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie geführt hat, bleibt oberste Maxime: Lieber frühzeitig und entschlossen handeln als zu zögern und zum Getriebenen einer ungebremsten Entwicklung zu werden. Wie schnell die Pandemie sich entwickeln und auch ein gut organisiertes Land an den Rand seiner Leistungsfähigkeit bringen kann, zeigen die aktuellen Zahlen aus anderen Staaten. Handeln wir jetzt entschlossen, so können wir die Schäden begrenzen und mit Optimismus in die Weihnachtstage und das Jahr 2021 gehen.
  3. Um gemeinsam gut durch die Krise zu kommen, sind nicht in erster Linie die staatlichen Anordnungen entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass jede und jeder Einzelne den Ernst der Lage erkennt und sich entsprechend verhält. Es geht nicht um Loyalität gegenüber dem Staat, sondern um Solidarität gegenüber der Gesell-schaft und um die Sorge jedes Einzelnen um die Gesundheit aller. Jeder muss sich bewusst sein: Nun kommt es auf sein ganz persönliches Verhalten an.
  4. Wir haben aus der Situation im Frühjahr gelernt. Das bedeutet: Trotz starker Beschränkungen wollen wir die Wirtschaft, die bereits während des ersten Lock-downs erheblich getroffen wurde, am Laufen halten sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offenlassen. Dies sind wir unseren Kindern schuldig, damit nehmen wir auch auf die Lebenssituation von Familien mit Kindern Rücksicht. Schließlich sollen die ältere Generation und Menschen mit Behinderungen vor Vereinsamung und sozialer Isolation bewahrt werden, ohne deren besonders erforderlichen gesundheitlichen Schutz zu vernachlässigen.
  5. Unser Wissen über die Infektionswege, das Virus und über die Wirksamkeit von Maßnahmen hat sich verbessert. Das erlaubt es, jetzt gezielter und selektiver vor-zugehen. Vor allem durch erhebliche Einschnitte im Freizeitbereich werden wir persönliche Kontakte massiv reduzieren und so das Infektionsgeschehen abbremsen.
  6. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor diesem Hintergrund am 28. Oktober beschlossen, deutschlandweit abgestimmte und überall einheitlich durchzuführende Maßnahmen zu treffen. Die Staatsregierung begrüßt dieses konzertierte Handeln von Bund und Ländern und wird die getroffenen Beschlüsse konsequent und umgehend in Landesrecht um-setzen. Alle Maßnahmen sollen daher auch für Bayern am 2. November in Kraft treten.
  7. Das sind folgende zusätzliche Maßnahmen:
    • Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf max. 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.
    • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
    • Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
    • Geschlossen werden: Messen, Kongresse, Tagungen.
    • Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
    • Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungs-rechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
    • Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon aus-genommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
    • Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch not-wendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fuß-pflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
    • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m2 Verkaufs-fläche aufhalten.
    • Schulen und Kindergärten bleiben offen.
    • Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
  1. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt. Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 h geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 h geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.
  1. Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und ggf. notwendige Anpassungen vorgenommen.
  2. Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. € allen von den temporären Schließungen betroffenen Unter-nehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund plant einen Erstattungsbetrag von 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert würden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen will er nach Maßgabe der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermitteln.Die Staatsregierung begrüßt zudem, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unter-nehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern will (Überbrückungshilfe III). Das betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem will der Bund den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten öffnen und anpassen.Der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird gebeten, zur Umsetzung in die Verhandlungen mit Bund und Ländern einzutreten.
  1. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, alle dazu nöti-gen Vorkehrungen und Regelungen zu treffen.

Corona Virus – Maßnahmen Ihrer Hausverwaltung

Sehr geehrte Eigentümer, sehr geehrte Beiräte, die umfangreichen Verordnungen der bayerischen Staatsregierung haben auch große Auswirkungen auf unsere Arbeit. Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir trotz der einschneidenden Maßnahmen unseren Betrieb nicht nur aufrecht erhalten sondern konsequent weiterführen und die uns obliegenden Aufgaben zuverlässig und zeitnah erledigen. Unser Büro ist nach wie vor voll besetzt und die Erreichbarkeit ist zu unseren Öffnungszeiten jederzeit gewährleistet. Lediglich dann, wenn wir auf Dritte angewiesen sind (z.B. Handwerker, Ablesedienste usw.) kann es zu Verzögerungen kommen. Außerdem haben wir den Parteienverkehr zu Ihrem Schutz aber auch auf Grund meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeitern(innen) stark eingeschränkt. Die Kommunikation über Telefon und E-Mail ist jedoch vollumfänglich gewährleistet. Zu den originären Aufgaben einer Hausverwaltung gehören die Erstellung der Hausgeldabrechnung und die dann abzuhaltende Eigentümerversammlung. Auf Grund des Versammlungsverbotes ist die Abhaltung von Eigentümerversammlungen derzeit nicht gestattet. Wie lange dieses Verbot gilt ist derzeit nicht abzusehen. Aus diesem Grund haben wir uns für folgende Vorgehensweise entschieden:

Hausgeldabrechnung/Buchprüfung

Nach Fertigstellung der Hausgeldabrechnung werden wir die der jeweiligen Hausgeldabrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen an die Beiräte weiterleiten (wir informieren die Beiräte – diese können dann die Unterlagen bei uns im Büro abholen. Sollte dies den Beiräten nicht möglich sein, werden wir die Unterlagen persönlich oder durch den Hausmeister den Beiräten zustellen). Für die Prüfung der Unterlagen sollten sich dann die Beiräte unter einander absprechen. Entweder prüft jeder Beirat für sich oder die Beiräte verständigen sich auf einen gemeinsamen Termin. Die Prüfung der Unterlagen sollte eine Woche nach Erhalt der Unterlagen abgeschlossen sein. Fragen zur Buchhaltung sollten bitte per Mail oder telefonisch gestellt werden. Meine Mitarbeiter(innen) stehen Ihnen auf diesen Kommunikationsebenen zur Verfügung. Nach Abschluss der Prüfung bitten wir die Beiräte das Prüfungsergebnis schriftlich niederzulegen und eine Empfehlung hinsichtlich der Entlastung der Hausverwaltung schriftlich zu formulieren. Nach Abschluss der Buchprüfung werden wir die Hausgeldabrechnung an die Eigentümer versenden.

Eigentümerversammlung

Der komplette Verzicht auf die Durchführung von Eigentümerversammlungen ist unseres Erachtens aus rechtlichen Gründen schwierig. Vor allem die Eigentümer, die gegenüber Ihren Mietern abrechnen müssen sind auf eine durch Beschluss genehmigte Abrechnung angewiesen. Hier ist die Jahresfrist zu berücksichtigen (die Hausgeldabrechnung für Mieter verjährt bereits nach einem Jahr). Da derzeit nicht absehbar ist, wann das Versammlungsverbot aufgehoben wird und da die große Gefahr besteht, dass wir bei der Durchführung sämtlicher Versammlungen nach Aufhebung des Versammlungsverbotes in ernsthafte terminliche Schwierigkeiten geraten haben wir uns für folgenden Ablauf entschieden:
  1. Versandt der Hausgeldabrechnung nach erfolgter Buchprüfung
  2. Festlegung eines Versammlungstermins unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ladungsfrist
  3. Reduzierung der Tagesordnung auf folgende Punkte:
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2: Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnung 2019 TOP 3: Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020

Weisungsgebundene Vollmachten

Im Anschreiben zur Einladung werden wir die Eigentümer ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie weisungsgebundene Vollmachten erteilen sollten. Als Vollmachtsempfänger sollte neben der Hausverwaltung auch ein oder maximal 3 Beiräte genannten werden. Mit den jeweiligen Beiräten werden wir vor Versandt der Einladung abstimmen, welcher der Beiräte an der Versammlung teilnehmen wird und werden diesen dann im Einladungsschreiben bzw. auf der Vollmacht namentlich benennen. Somit ist gewährleistet, dass jeder Eigentümer die Möglichkeit hat neben der Hausverwaltung auch einen Miteigentümer als Vertreter zu bestimmen.

Beschlüsse zu Instandhaltungsmaßnahmen oder zu anderen Themen werden zunächst zurückgestellt.

Sobald das Versammlungsverbot aufgehoben ist, werden wir je nach Einzelfall und in Absprache mit dem Beirat entscheiden, ob in 2020 noch eine außerordentliche Versammlung einzuberufen ist, oder ob die Beschlussfassungen zu den jeweiligen Themen auf das nächste Jahr verschoben werden kann.

Laufende Maßnahmen die zum Erhalt der jeweiligen Objekte notwendig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen werden selbstverständlich beauftragt bzw. durchgeführt. Auch Maßnahmen die bereits beschlossen wurden werden umgesetzt.

Mit dieser Mitteilung, welche wir ausschließlich per Mail versenden, können wir ca. 80% der Eigentümer erreichen. Ich bitte Sie daher den Inhalt dieser E-Mail an Ihnen bekannte Eigentümer von denen Sie wissen, dass sie über keine E-Mailadresse verfügen weiterzuleiten. Diese Schreiben werden wir aber unabhängig davon an den jeweiligen schwarzen Brettern aushängen. Vielen Dank. Die Corona Krise ist tatsächlich die größte gesellschaftliche Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe für die von mir genannten Maßnahmen. Mit dieser Vorgehensweise schaffen wir Rechtssicherheit und tragen nicht zu einer weiteren Verbreitung des Virus bei. Bitte informieren Sie sich noch über die aktuelle Aktuelle Gesetzgebung zur Coronaviruspandemie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. (Download PDF des Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.) Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Gesundheit und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

Bernd Loderbauer

Dipl. Kfm. Bernd Loderbauer
       – Geschäftsführer –

Weitere Informationen über die aktuelle Gesetzgebung zur Coronaviruspandemie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie in der Informationsbroschüre des Verbands der Immobilienverwalter Bayern e.V..

Christoph Männl

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Wir werden uns baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hausverwaltung Vogt GmbH

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Handelsregister: 189 182
Registergericht: Amtsgericht Freising

Vertreten durch:

Dipl. Kfm. Bernd Loderbauer

Kontakt:

Telefon: 08165/97046 – 0
Telefax: 08165/97046 – 29
E-Mail: info@hvv-neufahrn.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE275193988

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85375 Neufahrn bei Freising

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